Legte ein Täter einen gefälschten Impfausweis vor, um z.B. in einer Apotheke ein Impfzertifikat zu erhalten, war das nach alter Rechtslage nach h.M. aufgrund einer Strafbarkeitslücke straflos. Diese Lücke wurde vom Gesetzgeber mit Wirkung zum 24. November 2021 geschlossen.
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